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Steuern und Förderungen

Mit steuerlichen Maßnahmen und Förderungen wollen Stadt-, Landes-, Bundesregierungen und die europäische Komission Umweltmaßnahmen lenken.

Steuern

NoVA – Normverbrauchsabgabe:

Die NoVA soll abgeschafft und in eine laufende Besteurerung umgelegt werden. Diese soll wesentlich von den CO2-Emissionen der Fahrzeuge abhängig sein (die aktuelle "Motorbezogene Versicherungssteuer" ist ausschließlich von der Motorleistung abhängig). 


Richtlinie der EU Komission COM 2005/261 vom 05.07.2005:

  1. Abschaffung der Zulassungssteuer (in Österreich die „NoVA“),
    „Eine allmähliche Einführung dieser Regelung würde außerdem Besitzer von Gebrauchtwagen ausreichend gegen einen unmittelbaren Rückgang des Wiederverkaufswertes dieser Fahrzeuge schützen.“
  2. Vollständige oder teilweise Ausrichtung der Bemessungsgrundlage von Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern auf den CO2-Ausstoß:
    • bis spätestens 01.12.2008 sollen mindestens 25% des gesamten Aufkommens an Zulassungs- und jährlicher Kraftfahrzeugsteuer auf der jeweiligen CO2-Komponente dieser Steuer beruhen,
    • bis zum 31.12.2010 sollen dies mindestens 50% sein.


Einführung eines NoVA-Bonus/Malus-Systems per 01.07.2008 gemäß Ökologisierungsgesetz 2007 (ÖkoG 2007, pdf 15,5 KB).

Autobahn-Vignette:
Regierungsprogramm

  • jährliche „Valorisierung“

Förderungen

  1. Nachrüstdieselpartikelfilter:
    • Salzburg:            EUR 300,–
    • Oberösterreich:    EUR 300,– (Linz zusätzlich EUR 100,–)
    • Klagenfurt:          EUR 120,–
    • Volders (Tirol):     EUR 150,–
  2. Erdgas (CNG) Fahrzeuge:
    Landesregierungen und lokale Energieversorger fördern den Kauf von CNG-Fahrzeugen mit bis zu EUR 1.500,–.
    Die Stadt Wien fördert z.B. mit EUR 1.000,–.

    Alle CNG-Fördermodelle in Österreich im Überblick!

 


Weiterführende Informationen zum Thema Steuern und Förderungen siehe:

Regierungsabkommen zu "Umweltfreundliche Mobilität"(Seite 80f)"

 

 

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